Was ist eine Wahlärztin?

Als Wahlärztin für Onkologie biete ich Ihnen eine hochqualifizierte und individuelle Betreuung bei Krebserkrankungen. Wahlärzte sind niedergelassene Fachärzte ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Dies ermöglicht mir, mehr Zeit für Sie und Ihre Behandlung einzuplanen. Der Begriff „Wahlärztin“ leitet sich von der Idee ab, dass Patientinnen und Patienten ihre Ärztin oder ihren Arzt frei wählen können.

Honorarnoten und Rückerstattung

Das Honorar für die Erstordination beträgt EUR 180. Dieser Betrag ist gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG umsatzsteuerfrei. Nach der Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zur teilweisen Rückerstattung einreichen können. Die Höhe der Rückerstattung variiert je nach Krankenkasse. Es wird aber nur ein Teilbetrag erstattet.

Welche Vorteile hat der Besuch einer Wahlärztin für Sie?

  • Flexible Terminvergabe mit kurzen Wartezeiten
  • Ausführliche Gespräche in ruhiger Atmosphäre
  • Individuelle Betreuung und Therapieplanung
  • Schnellere Abklärung unklarer Befunde
  • Einbeziehung von Familie und Vertrauenspersonen

Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich freue mich darauf, Sie bestmöglich beraten, behandeln und unterstützen zu können.